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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

15.07.2015 | Verkehrslärm: Keine Mietminderung bei zunehmendem Verkehr

In einem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob zunehmender Verkehrslärm ein Grund zur Mietminderung sein kann. Die Mieter einer Wohnung beschwerten sich über die Zunahme des Verkehrs in ihrer Straße ...

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13.07.2015 | Bundesverfassungsgericht: Beschwerde gegen Mietpreisbremse ist unzulässig

Mit dem am 10. Juli 2015 veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die „Mietpreisbremse“ und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes muss der Beschwerdeführer zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten. Mit der Entscheidung erledigt sich zugleich der Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Gesetzes.

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09.07.2015 | Mietpreisbremse zeigt Wirkung

Die Mietpreisbremse dämpft die Mietentwicklung in Berlin. Denn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2015 sind die Angebotsmieten um über drei Prozent gesunken. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Immobilienportals ImmobilienScout24, bei der rund 30.000 aktuelle Mietobjekte in Berlin und in drei weiteren Metropolen ausgewertet wurden.

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03.07.2015 | Bundestag beschließt Wohngeldreform

Der Bundestag hat gestern, am 02.07.2015, den von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Von dem erhöhten Wohngeld sollen rund 870.000 Haushalte profitieren. Mit der Leistungsverbesserung des Wohngeldes, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

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