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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

16.04.2021 | Mietendeckel verfassungswidrig

Enttäuscht müssen die Berliner Mieterinnen und Mieter nun die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Berliner Mietendeckel zu Kenntnisnehmen. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat - ohne mündliche Verhandlung - über einen Antrag von insgeamt 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf abstrakte Normenkontrolle entschieden, dass das MietenWoG Bln (Mietendeckel) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.

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23.11.2020 | Zweite Stufe des Berliner Mietendeckels

Das vom Land Berlin Ende Januar 2020 im Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel, ist nun seit dem 23. Februar 2020 in Kraft. Nachdem mit Inkrafttreten des Mietendeckels zunächst ein Mietenstopp bzw. die sogenannte Stichtagsmiete eingeführt worden sind, gelten nun – neun Monate später – in einer zweiten Stufe in Berlin Mietobergrenzen. Die Berliner Mieter können nun prüfen, ob eine Mietabsenkung ihrer Miete möglich ist. 

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30.10.2020 | Eilantrag zum Mietendeckel abgelehnt

Keine vorläufige Aussetzung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen!

In einer am 29. Oktober 2020 veröffentlichten Pressemitteilung (Nr. 96/2020) teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (im Folgenden: MietenWoG Bln) (sog. Mietendeckel) richtete, abgelehnt hat. Die Beschwerdeführerin konnte nicht darlegen, dass bei Ablehnung des Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins konnten keine solchen Nachteile aufgezeigt werden.

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03.09.2020 | Persönliche Beratung - Online-Termine

Liebe Mitglieder,

auch wir sind aufgrund der notwendigen Corona-Maßnahmen in unserer Beratungstätigkeit eingeschränkt. Wir mussten vorübergehend sogar die persönliche Beratung aussetzen.

Inzwischen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen Lockerungen möglich. Publikumsverkehr ist unter Beachtung eines Hygienekonzeptes wieder möglich.

Wir können Sie, liebe Mitglieder, seit einigen Wochen wieder persönlich beraten!

Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Beratungstermin!

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