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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

17.09.2021 | Persönliche Beratung – Keine Online-Terminvergabe

Liebe Mitglieder,

nachdem wir Sie aufgrund der notwendigen Corona-Maßnahmen leider zumeist nur telefonisch beraten konnten, kehren wir nun unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen zurück.

Sind Sie geimpft, genesen oder können einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen, beraten wir Sie sehr gern auch wieder persönlich!

Erforderlich ist - wie bisher auch - eine Terminvereinbarung! Rufen Sie dazu die Filiale an, in der Sie Ihren Termin wahrnehmen wollen!

Die Online-Terminvergabe ist aus organisatorischen Gründen bis auf weiteres nicht möglich!

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14.09.2021 | Mitgliederversammlung 2021

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 einladen!

Die Mitgliederversammlung findet statt


Dienstag, 21. September 2021,

18.00 Uhr,

Logenhaus Berlin,

Emser Straße 12-13, 10719 Berlin (Nähe U-Bahnhof Fehrbelliner Platz)

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16.04.2021 | Mietendeckel verfassungswidrig

Enttäuscht müssen die Berliner Mieterinnen und Mieter nun die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Berliner Mietendeckel zu Kenntnisnehmen. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat - ohne mündliche Verhandlung - über einen Antrag von insgeamt 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf abstrakte Normenkontrolle entschieden, dass das MietenWoG Bln (Mietendeckel) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.

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23.11.2020 | Zweite Stufe des Berliner Mietendeckels

Das vom Land Berlin Ende Januar 2020 im Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel, ist nun seit dem 23. Februar 2020 in Kraft. Nachdem mit Inkrafttreten des Mietendeckels zunächst ein Mietenstopp bzw. die sogenannte Stichtagsmiete eingeführt worden sind, gelten nun – neun Monate später – in einer zweiten Stufe in Berlin Mietobergrenzen. Die Berliner Mieter können nun prüfen, ob eine Mietabsenkung ihrer Miete möglich ist. 

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