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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

30.01.2020 | Mietendeckel vom Abgeordnetenhaus beschlossen

Jetzt kommt es: das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)! Seit der Veröffentlichung des Senatsbeschlusses zu den Eckpunkten eines Berliner Mietengesetzes am 18.6.2019 war viel über das Für und Wider eines solchen Gesetzes diskutiert worden. Heute Mittag nun hat das Berliner Abgeordnetenhaus den sog. Mietendeckel beschlossen. Als erstes Bundesland begibt sich Berlin auf juristisches Neuland und stärkt die Mieterinteressen. 85 Abgeordnete machten – bei 64-Nein-Stimmen und einer Enthaltung - den Weg frei und stimmten für das von der rot-rot-grünen Koalition initiierte Gesetz.

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06.01.2020 | Wohngeldstärkungsgesetz novelliert

Zum 1.1.2020 ist das novellierte Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Haushalte mit geringerem Einkommen stärker bei Wohnkosten entlasten. Es sind mehr Haushalte wohngeldberechtigt als bisher - insbesondere Haushalte, die bisher auf SGB II- (ALG II) und SGB XII-Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren. Etwa 180.000 Haushalte dürften erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben.

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11.10.2019 | Härtefall bei Modernisierungsmieterhöhung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in einer am 9. Oktober 2019 bekannt gegebenen Entscheidung mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungs-mieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte beruft.

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20.08.2019 | BVerfG entscheidet zur „Mietpreisbremse“

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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