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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

26.02.2013 | Asbest in Mietwohnungen II

Bereits am 14.01.2013 haben wir über den Asbetbefall in Mietwohnungen in Berlin berichtet. Nun hat Andreas Otto, Bau-Experte der Grünen, eine Anhörung bei Herrn Senator Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) am Mittwoch beantragt, bei der er sich zu diesem Thema äußern soll.

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30.01.2013 | Zweckentfremdungsverbot verzögert sich

Das von der Berliner Koalition geplante Gesetz gegen Ferienwohnungen wird sich aller Voraussicht nach verzögern. Durch das Zweckentfremdungsverbot sollen Wohnungseigentümer zukünftig daran gehindert werden, bisherigen Wohnraum in - wesentlich lukrativere - Ferienwohnungen umzuwandeln. Der Koalitionspartner CDU äußert Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf. Erst wenn Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), der für den Gesetzentwurf verantwortlich ist, diesen abändert, ist der Koalitionspartner zur Zustimmung bereit.  

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14.01.2013 | Asbest in Mietwohnungen

Ist die Erkrankung eines Mieters auf Asbest in der Mietwohnung zurückzuführen, stehen diesem Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Berlin in einer Feststellungsklage gesprochen. Den Anspruch des Mieters hat das Gericht erkannt, allerdings noch keine Schadenshöhe festgelegt, denn im aktuellen Fall geht es um die Kinder des Mieters. Sollten diese zukünftig aufgrund der Asbestbelastung der Mietwohnung erkranken, können sie sich auf das Gerichtsurteil berufen und den Vermieter in die Pflicht nehmen.

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08.01.2013 | Neuer Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die alte Rundfunkgebühr ablöst. Bislang richtete sich die Beitragshöhe nach der Art der Rundfunkgeräte (Radio, TV, PC oder internetfähiges Mobiltelefon). Wer über keinerlei Empfangstechnik verfügte, konnte sich von der Gebühr befreien lassen. Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitrages gibt es diese Unterscheidungen nicht mehr. Ab jetzt zahlen alle Haushalte einen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich - unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind und welcher Art diese sind. 

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