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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

27.09.2012 | Eigenbedarfskündigung aus beruflichen Gründen

Auch die Einrichtung einer Anwaltspraxis durch einen Familienangehörigen rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung bei einem Wohnraummietvertrag. So entschied es am heutigen Tage der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seinem Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 330/11). Der Eigenbedarf des Vermieters zu beruflichen Zwecken sei keinesfalls geringer zu bewerten als zu Wohnzwecken. Dies allein schon aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit.     

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19.09.2012 | Bündnis für bezahlbare Mieten

Mieter der städtischen Wohnungsunternehmen können entspannt in die Zukunft blicken. Der Senat hat mit Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM ein so genanntes "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" geschlossen. Stadtentwicklungssenator Michael Müller bezeichnete dies als den Beginn einer neuen Wohnungspolitik.  

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12.09.2012 | Heizperiode beginnt bald

Für die meisten Mietverhältnisse beginnt am 1. Oktober die Heizperiode. Mangels einer gesetzlichen Regelung ist der Beginn der Heizperiode in der Regel in den Mietverträgen vereinbart. Allgemein wird die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April festgelegt, in Ausnahmen auch vom 15. September bis zum 15. Mai.

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17.08.2012 | Berlin haftet nach Sturz auf Gehweg

Bis zum Bundesgerichtshof stritten der Bezirk Pankow und eine Seniorin um Schmerzensgeld. Die 70-Jährige war an der Kreuzung Arnold-Zweig-Straße und Neumannstraße auf einem maroden Gehweg gestürzt und hatte sich dabei erhebliche Verletzungen im Gesicht sowie im Armbereich zugezogen. Der Bezirk argumentierte unter anderem, die Fußgängerin hätte die Stelle meiden und der Gefahrenzone ausweichen müssen.

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