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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

14.08.2012 | Wowereit will Wasserpreise senken

Nachdem sich die Berliner CDU bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen hat, den Wasserpreis in der Landeshauptstadt künftig niedrig halten zu wollen, hat sich jetzt auch der Regierende Bürgermeister zu diesem Thema geäußert. Er bezeichnete es als "Wunsch von allen", die Wasserpreise in Berlin zu senken. Allerdings nicht ohne den Nachsatz "wenn das möglich ist", der eine Preissenkung wiederum relativiert. Wowereit sagte weiter, dass die Auflagen des Bundeskartellamtes umgesetzt werden müssten. Tritt dieser Fall ein, kann dies eine durchschnittliche Entlastung der Verbraucher von ca. 15 Euro pro Kopf und Jahr nach sich ziehen.

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17.07.2012 | BGH zu Kündigungsschutz von Studentenzimmern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB zu qualifizieren ist, für das der soziale Kündigungsschutz des § 573 BGB nicht eingreift. Der Beklagte mietete ein Zimmer auf dem Anwesen des Klägers, welches als "Studentenwohnheim" bezeichnet ist. Die ursprüngliche Baugenehmigung war für ein Studentenwohnheim beantragt. Die Wohnungen wurden unter anderem aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen errichtet. Inzwischen besteht keine Preisbindung mehr.

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10.07.2012 | Bundesrat zu energetischer Sanierung

 

In seiner Pressemitteilung 119/2012 weist der Bundesrat darauf hin, dass die Länderkammer am 06.07.2012 zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes Stellung genommen haben. Hintergründe des von der Bundesregierung aufgrund von Koalitionabreden initiierten Gesetzgebungsverfahrens sind die Erleichterung der energetischen Modernisierung von vermietetem Wohnraum und eine Vereinfachung der Durchsetzung von Räumungstiteln.

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31.05.2012 | Mietrechtsreform 2012

In erster Linie steht die energietische Sanierung von Gebäuden im Fokus der Mietrechtsreform 2012. Den Vermietern wird durch die neue Gesetzeslage eine Modernisierung an Wohngebäuden mit dem Ziel der Einsparung von Energie - auch Primärenergie - leicht gemacht. Mieter hingegen wird die Novellierung nicht erfreuen.

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