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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

14.05.2013 | Mietminderung bei Wasserflecken

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass bei Wasserflecken an Decken und Wänden der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist und die Mieter eine Kürzung der Miete um 20 % vornehmen können.

In dem von dem Landgericht Berlin entschiedenen Fall kam es im Bad und in der Loggia zu erheblichen Wasserschäden ...

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06.05.2013 | Minderung bei Dachgeschossausbau

Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, ist der Mieter der darunterliegenden Wohnung berechtigt, 33 % der Miete zu mindern.

In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall wollte eine Mieterin mehr als 37,21 % der Miete aufgrund der mit dem Ausbau des Dachgeschosses einhergehenden Mängel und Beeinträchtigungen kürzen.

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04.05.2013 | Anbringung von Blumenkästen

Das Aufstellen von Blumenkästen auf dem Balkon gehört grundsätzlich zum Mietgebrauch und kann durch den Vermieter nicht untersagt werden.
Lediglich untersagen darf der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen vor der Balkonbrüstung, wenn dies mietvertraglich geregelt ist oder die Blumenkästen nicht ausreichend vor einem Absturz gesichert sind. Absturz droht vor allem durch starken Wind oder Regen, aber auch durch versehentliches Anstoßen. Hier muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass durch Naturgewalten eben die Pflanzen nicht vom Balkon fallen können.

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02.05.2013 | Schönheitsreparaturen: kurze Verjährungsfrist

In einem vom Amtsgericht Köpenick entschiedenen Fall hat das Gericht zu Gunsten des Vermieters entschieden, dass bei einer mietvertraglich vereinbarten unwirksamen Endrenovierungsklausel (siehe Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2009 – VIII ZR 302/07) Ansprüche auf Rückzahlung aufgrund durchgeführter Renovierungsmaßnahmen nach sechs Monaten verjähren.

Die Mieterin zog im August 2005 aus der von ihr gemieteten Wohnung aus. Mietvertraglich war sie zur Durchführung der Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung zwar verpflichtet, jedoch entschied zwischenzeitlich der Bundesgerichtshof, dass Endrenovierungsklauseln den Mieter unangemessen benachteiligen und somit unwirksam sind.

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